Das sagen unsere Kunden:
Digitales TD50L Nachtsichtzielgerät mit 4x-16x digitalen Zoom
Nutzen Sie die ganze Sensorstärke des CMOS Low-Light TD50L Sensors und zoomen Sie von 4 bis 16-fach in jedes noch so kleine Detail rein. Machen Sie die Nacht zum Tage mit dem Tube TD50L von InfiRay Outdoor.
Datenblatt und Hersteller-Manual
INFOS zum Kauf von Wärmebildzielgeräten und Schalldämpfer
Wie sieht die jagdliche Gesetzeslage aus?
Der Schalldämpfer wird gemäss den geltenden Jagdvorschriften (Artikel 2 des eidgenössischen Jagdgesetzes) als verbotenes Hilfsmittel betrachtet und darf im Allgemeinen so nicht zur Jagdausübung verwendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen und gemäß den Vorschriften Jäger und Jägerinnen von den örtlichen Behörden die Erlaubnis zur Verwendung verbotener Hilfsmittel erhalten. Diese Erlaubnis wird in Betracht gezogen, um zwei Hauptgründe zu erfüllen: Erstens, um eine störungsarme Bejagung zu gewährleisten, insbesondere in und um sensible Schutzgebiete herum. Zweitens, um eine effiziente Bejagung des weiblichen Rotwilds in den wichtigsten Rotwildrevieren zu ermöglichen, um anspruchsvolle, aber notwendige Reduktionsziele zu erreichen. Allerdings können keine allgemeinen Genehmigungen für alle Jägerinnen und Jäger erteilt werden. Stattdessen können individuelle Ausnahmegenehmigungen an Personen vergeben werden, sofern sie dazu beitragen können und den Wunsch haben, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Wie sieht die allgemeine Gesetzeslage aus?
Schalldämpfer werden als Waffenzubehör betrachtet und sind gemäss entsprechenden Bestimmungen im Waffengesetz (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a des Waffengesetzes) im gleichen Abschnitt wie die Regelungen für Granatwerfer aufgeführt, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe entwickelt wurden (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c des Waffengesetzes). Dies bedeutet, dass Schalldämpfer grundsätzlich verboten sind, es sei denn, es liegt eine Ausnahmebewilligung vor (Artikel 5 Absatz 4 und 28b des Waffengesetzes).
Wie kommt man zu einer Bewilligung?
1. Der Interessent füllt das Antragsformular für die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung aus. Das Formular steht auf der Website der Jagdverwaltung des jeweiligen Kantons zur Verfügung.
2. Der Interessent reicht das Formular bei der jeweiligen Jagdbehörde ein.
3. Die jeweilige Jagdbehörde stellt dem Antragsteller nach Prüfung die Ausnahmebewilligung aus.
4. Der Antragsteller beantragt beim Fachbereich Waffen & Sprengstoffe der kantonalen Polizei eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung. Dem Antrag müssen unter anderem die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung (als anerkennenswerter Grund) sowie ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, beigefügt werden.
5. Mit der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung kann der Antragsteller einen Schalldämpfer erwerben. Mit der jagdrechtlichen Ausnahmebewilligung darf er diesen Schalldämpfer im Revier einsetzten, welche die Bewilligung abdeckt.
6. Der Interessent kauft bei uns das entsprechende Produkt und erhält diese nach Überreichung der Dokumente (Ausnahmegenehmigung).
7. Der Kauf des Schalldämpfers oder das Zielgerät werden über das E-police an die bestehende Behörde gemeldet und die Serien-Nr. des Produktes auf den neuen Halter registriert.
Welches Bundesgesetz regelt die Verwendung und den Besitz von Waffenzubehör? https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de
Allgemeine Gesuche und Formulare
Bitte beachten Sie, dass es kantonale unterschiede gibt. Kontaktieren Sie dazu das kantonale Waffenbüro oder die Jagd und Fischereiverwaltung. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html
Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Website nur informativer Natur sind. Änderungen sind vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet sich eigenständig bei den verantwortlichen Behörden zu informieren.
InfiRay Tube TD50L Nachtsichtzielgerät
• 50mm Optik / 1440×1080 CMOS LOW Light Sensor
• tolles Preis-Leistungsverhältnis
• inkl. 940nm IR-Stahler
• vorbereitet für die Montage von 30er Ringen
Verfügbarkeit: 1 ab Lager
CHF 899.00 inkl. 8.1% MwSt.
Entdecken Sie das InfiRay Tube-TD50L, das leistungsstarke digitale Nachtsicht-Zielfernrohr im traditionellen Tagesoptik-Design für optimalen Einsatz auf Repetiergewehren. Das TD50L ist die perfekte digitale Nachtsicht-Optik für Jäger, die klassische Ästhetik und effizente Zieltechnik und extellente Lichtempfindlichkeit suchen. Mit einer Laufzeit von über 13 Stunden und einer IP67-Zertifizierung hält der TD50L die ganze Nacht lang in jeder Jagdsituation durch. Ausgestattet mit einem IR-Strahler im 940nm Wellenbereich ist ein sicheres Zielen bis 150m möglich.
Teilen und weitersagen
Video zum InfiRay TD50L
INNOVATIVE WÄRMEBILDZIELTECHNIK / BERATUNG UND SUPPORT PER TELEFON / 3 JAHRE HERSTELLERGARANTIE / IN DER PRAXIS GETESTET / SCHNELLER SERVICE UND WARTUNG / GROSSES FACHHANDELNETZ /
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie gross ist die Reichweite des TD50L?
Wie ist die Distanz von 600m zu verstehen?
Welche Rückstösse hält das Tube TD50L aus?
Wie lange ist die Garantie ab Werk für das TD50L von InfiRay
Wie ist der Service der Zielgerät von InfiRay in der Schweiz organisiert?
Gibt es für Zielgeräte Ersatzgeräte während der REP-Zeit?
Ist der IR-Stahler beim TD50L inklusive?
Welche Lichtstärke hat das TD50L?
Was für ein wechselbarer Akku ist im Tube TD50L verbaut
Wie wiederholgenau ist das Tube TD50L von InfiRay?
Gibt es die Möglichkeit das Tube TD50L auf verschiedene Distanzen einzuschiessen?
Funktioniert das Tube TD50L auch mit einem montierten Schalldämpfer vorne dran?
Warum ist das TD50L günstiger als ein Wärmebildzielfernrohr?
Was sind die Vor- und Nachteile der digitalen Nachtsichtechnik?
Fachhändler
Vor dem Kauf das Produkt testen? Viele unserer Fachhändler haben Geräte vor Ort. Wenn nicht, senden wir sie gerne zur Ansicht ins Fachgeschäft – rufen Sie uns am besten dazu an: 052 640 01 01.
Eulenauge.ch
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SCV SA
scv-sa.ch
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Büchel Waffen
buechelwaffen.ch
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Navara Hunting
navara-handel.ch
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Casarmi SA
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Maison du Chasseur
chassenature.ch
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Wie sieht die jagdliche Gesetzeslage aus?
Der Schalldämpfer wird gemäss den geltenden Jagdvorschriften (Artikel 2 des eidgenössischen Jagdgesetzes) als verbotenes Hilfsmittel betrachtet und darf im Allgemeinen so nicht zur Jagdausübung verwendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen und gemäß den Vorschriften Jäger und Jägerinnen von den örtlichen Behörden die Erlaubnis zur Verwendung verbotener Hilfsmittel erhalten. Diese Erlaubnis wird in Betracht gezogen, um zwei Hauptgründe zu erfüllen: Erstens, um eine störungsarme Bejagung zu gewährleisten, insbesondere in und um sensible Schutzgebiete herum. Zweitens, um eine effiziente Bejagung des weiblichen Rotwilds in den wichtigsten Rotwildrevieren zu ermöglichen, um anspruchsvolle, aber notwendige Reduktionsziele zu erreichen. Allerdings können keine allgemeinen Genehmigungen für alle Jägerinnen und Jäger erteilt werden. Stattdessen können individuelle Ausnahmegenehmigungen an Personen vergeben werden, sofern sie dazu beitragen können und den Wunsch haben, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Wie sieht die allgemeine Gesetzeslage aus?
Schalldämpfer werden als Waffenzubehör betrachtet und sind gemäss entsprechenden Bestimmungen im Waffengesetz (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a des Waffengesetzes) im gleichen Abschnitt wie die Regelungen für Granatwerfer aufgeführt, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe entwickelt wurden (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c des Waffengesetzes). Dies bedeutet, dass Schalldämpfer grundsätzlich verboten sind, es sei denn, es liegt eine Ausnahmebewilligung vor (Artikel 5 Absatz 4 und 28b des Waffengesetzes).
Wie kommt man zu einer Bewilligung?
1. Der Interessent füllt das Antragsformular für die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung aus. Das Formular steht auf der Website der Jagdverwaltung des jeweiligen Kantons zur Verfügung.
2. Der Interessent reicht das Formular bei der jeweiligen Jagdbehörde ein.
3. Die jeweilige Jagdbehörde stellt dem Antragsteller nach Prüfung die Ausnahmebewilligung aus.
4. Der Antragsteller beantragt beim Fachbereich Waffen & Sprengstoffe der kantonalen Polizei eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung. Dem Antrag müssen unter anderem die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung (als anerkennenswerter Grund) sowie ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, beigefügt werden.
5. Mit der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung kann der Antragsteller einen Schalldämpfer erwerben. Mit der jagdrechtlichen Ausnahmebewilligung darf er diesen Schalldämpfer im Revier einsetzten, welche die Bewilligung abdeckt.
6. Der Interessent kauft bei uns das entsprechende Produkt und erhält diese nach Überreichung der Dokumente (Ausnahmegenehmigung).
7. Der Kauf des Schalldämpfers oder das Zielgerät werden über das E-police an die bestehende Behörde gemeldet und die Serien-Nr. des Produktes auf den neuen Halter registriert.
Welches Bundesgesetz regelt die Verwendung und den Besitz von Waffenzubehör? https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de
Allgemeine Gesuche und Formulare
Bitte beachten Sie, dass es kantonale unterschiede gibt. Kontaktieren Sie dazu das kantonale Waffenbüro oder die Jagd und Fischereiverwaltung. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html
Disclaimer
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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie gross ist die Reichweite des TD50L?
Wie ist die Distanz von 600m zu verstehen?
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Wie lange ist die Garantie ab Werk für das TD50L von InfiRay
Wie ist der Service der Zielgerät von InfiRay in der Schweiz organisiert?
Gibt es für Zielgeräte Ersatzgeräte während der REP-Zeit?
Ist der IR-Stahler beim TD50L inklusive?
Welche Lichtstärke hat das TD50L?
Was für ein wechselbarer Akku ist im Tube TD50L verbaut
Wie wiederholgenau ist das Tube TD50L von InfiRay?
Gibt es die Möglichkeit das Tube TD50L auf verschiedene Distanzen einzuschiessen?
Funktioniert das Tube TD50L auch mit einem montierten Schalldämpfer vorne dran?
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Birkenast Natur GmbH
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VSH Schiess- und Ausbildung-Zentrum AG
schiesscenter.ch
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