Das sagen unsere Kunden:
Das erste Wärmebildzielgerät mit 1280x1020px Sensor
Aufgebaut auf dem Design des Tube TH50 V2 bietet das TUBE TS60 eine neue Welt der Wärmebildtechnik - HD-Auflösung auf höchstem Niveau
LIeferumfang Tube TS60
1xTragetasche
1xUSB Typ-C-Kabel
1xUSB-Netzadapter
2x18650er Batterien
1xAufladegerät
1xUmhängeband
1xObjektivtuch
1xBenutzerhandbuch
1xTragetasche
1xUSB Typ-C-Kabel
1xUSB-Netzadapter
2x18650er Batterien
1xAufladegerät
1xUmhängeband
1xObjektivtuch
1xBenutzerhandbuch
INFOS zum Kauf von Wärmebildzielgeräten und Schalldämpfer
Wie sieht die jagdliche Gesetzeslage aus?
Der Schalldämpfer wird gemäss den geltenden Jagdvorschriften (Artikel 2 des eidgenössischen Jagdgesetzes) als verbotenes Hilfsmittel betrachtet und darf im Allgemeinen so nicht zur Jagdausübung verwendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen und gemäß den Vorschriften Jäger und Jägerinnen von den örtlichen Behörden die Erlaubnis zur Verwendung verbotener Hilfsmittel erhalten. Diese Erlaubnis wird in Betracht gezogen, um zwei Hauptgründe zu erfüllen: Erstens, um eine störungsarme Bejagung zu gewährleisten, insbesondere in und um sensible Schutzgebiete herum. Zweitens, um eine effiziente Bejagung des weiblichen Rotwilds in den wichtigsten Rotwildrevieren zu ermöglichen, um anspruchsvolle, aber notwendige Reduktionsziele zu erreichen. Allerdings können keine allgemeinen Genehmigungen für alle Jägerinnen und Jäger erteilt werden. Stattdessen können individuelle Ausnahmegenehmigungen an Personen vergeben werden, sofern sie dazu beitragen können und den Wunsch haben, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Wie sieht die allgemeine Gesetzeslage aus?
Schalldämpfer werden als Waffenzubehör betrachtet und sind gemäss entsprechenden Bestimmungen im Waffengesetz (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a des Waffengesetzes) im gleichen Abschnitt wie die Regelungen für Granatwerfer aufgeführt, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe entwickelt wurden (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c des Waffengesetzes). Dies bedeutet, dass Schalldämpfer grundsätzlich verboten sind, es sei denn, es liegt eine Ausnahmebewilligung vor (Artikel 5 Absatz 4 und 28b des Waffengesetzes).
Wie kommt man zu einer Bewilligung?
1. Der Interessent füllt das Antragsformular für die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung aus. Das Formular steht auf der Website der Jagdverwaltung des jeweiligen Kantons zur Verfügung.
2. Der Interessent reicht das Formular bei der jeweiligen Jagdbehörde ein.
3. Die jeweilige Jagdbehörde stellt dem Antragsteller nach Prüfung die Ausnahmebewilligung aus.
4. Der Antragsteller beantragt beim Fachbereich Waffen & Sprengstoffe der kantonalen Polizei eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung. Dem Antrag müssen unter anderem die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung (als anerkennenswerter Grund) sowie ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, beigefügt werden.
5. Mit der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung kann der Antragsteller einen Schalldämpfer erwerben. Mit der jagdrechtlichen Ausnahmebewilligung darf er diesen Schalldämpfer im Revier einsetzten, welche die Bewilligung abdeckt.
6. Der Interessent kauft bei uns das entsprechende Produkt und erhält diese nach Überreichung der Dokumente (Ausnahmegenehmigung).
7. Der Kauf des Schalldämpfers oder das Zielgerät werden über das E-police an die bestehende Behörde gemeldet und die Serien-Nr. des Produktes auf den neuen Halter registriert.
Welches Bundesgesetz regelt die Verwendung und den Besitz von Waffenzubehör? https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de
Allgemeine Gesuche und Formulare
Bitte beachten Sie, dass es kantonale unterschiede gibt. Kontaktieren Sie dazu das kantonale Waffenbüro oder die Jagd und Fischereiverwaltung. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html
Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Website nur informativer Natur sind. Änderungen sind vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet sich eigenständig bei den verantwortlichen Behörden zu informieren.
InfiRay TUBE TS60 Wärmebildzielgerät
• 60mm Optik mit 14.7° Sehfeld
• 1280x1024px HD Auflösung
• 2-16x Vergrösserung
• 2560x2560px Bildschirm
in Kürze lieferbar
Benachrichtigen Sie mich, wenn der Artikel verfügbar ist!
CHF 6'490.00 inkl. 8.1% MwSt.
Entdecken Sie die Leistungsfähigkeit von InfiRay’s stärkstem Wärmebildzielgerät – dem TS60. Mit einem innovativen, selbst entwickelten thermischen Sensor in HD-Qualität bietet es eine beeindruckende Auflösung von 1280×1024 Pixeln und eine bemerkenswert niedrige NETD von unter 18mK. Nutzen Sie jetzt die Chance, die Welt um Sie herum in einem neuen Licht zu sehen und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, durch die hohe Auflösung besser anzusprechen und zu erkennen.
Teilen und weitersagen
Technische Daten
Hersteller/Marke
Kameratyp/Name
Detektorauflösung
Pixelgrösse
NETD/mK
Frame Rate/Hz
Objektiv
Sichtfeld ohne digital Zoom
Vergrösserung
Sehfeld in 100m
Bildschirmart
Bildschirmauflösung
WLAN und App
Akkulaufzeit
Gewicht
Grösse
Reichweite Identifikation
Reichweite Erkennung
Reichweite Detektion
Das Tube TS60 von InfiRay ist das richtige Zielgerät, wenn Sie:
- das momentan stärkste ZF auf dem Markt nutzen möchten
- auch bei 8x Zoom noch ein feines Bild brauchen
- den grossen runden Bildschirm nutzen möchten
- auf grosse und kurze Distanzen schiessen
- lange draussen sind und die Akkudauer von 9 Stunden mögen
60mm mit 1280x1020px Sensor
TS60 Tube: Hohe Empfindlichkeit
Integrierte und wechselbare Batterien
optionaler LRF für das Tube TS60 verfügbar
INNOVATIVE WÄRMEBILDZIELTECHNIK / BERATUNG UND SUPPORT PER TELEFON / 3 JAHRE HERSTELLERGARANTIE / IN DER PRAXIS GETESTET / SCHNELLER SERVICE UND WARTUNG / GROSSES FACHHANDELNETZ /
Fachhändler
Vor dem Kauf das Produkt testen? Viele unserer Fachhändler haben Geräte vor Ort. Wenn nicht, senden wir sie gerne zur Ansicht ins Fachgeschäft – rufen Sie uns am besten dazu an: 052 640 01 01.
Eulenauge.ch
eulenauge.ch
Eulenauge.ch
eulenauge.ch
SCV SA
scv-sa.ch
SCV SA
scv-sa.ch
VSH Schiess- und Ausbildung-Zentrum AG
schiesscenter.ch
VSH Schiess- und Ausbildung-Zentrum AG
schiesscenter.ch
Büchel Waffen
buechelwaffen.ch
Büchel Waffen
buechelwaffen.ch
Maison du Chasseur
chassenature.ch
Maison du Chasseur
chassenature.ch
Birkenast Natur GmbH
birkenast.ch
Birkenast Natur GmbH
birkenast.ch
InfiRay TUBE TS60 Wärmebildzielgerät
CHF 6'490.00 inkl. 8.1% MwSt.
• 60mm Optik mit 14.7° Sehfeld
• 1280x1024px HD Auflösung
• 2-16x Vergrösserung
• 2560x2560px Bildschirm
in Kürze lieferbar
Benachrichtigen Sie mich, wenn der Artikel verfügbar ist!
Entdecken Sie die Leistungsfähigkeit von InfiRay’s stärkstem Wärmebildzielgerät – dem TS60. Mit einem innovativen, selbst entwickelten thermischen Sensor in HD-Qualität bietet es eine beeindruckende Auflösung von 1280×1024 Pixeln und eine bemerkenswert niedrige NETD von unter 18mK. Nutzen Sie jetzt die Chance, die Welt um Sie herum in einem neuen Licht zu sehen und verpassen Sie nicht die Gelegenheit, durch die hohe Auflösung besser anzusprechen und zu erkennen.
INFOS zum Kauf von Wärmebildzielgeräten und Schalldämpfer
Wie sieht die jagdliche Gesetzeslage aus?
Der Schalldämpfer wird gemäss den geltenden Jagdvorschriften (Artikel 2 des eidgenössischen Jagdgesetzes) als verbotenes Hilfsmittel betrachtet und darf im Allgemeinen so nicht zur Jagdausübung verwendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen und gemäß den Vorschriften Jäger und Jägerinnen von den örtlichen Behörden die Erlaubnis zur Verwendung verbotener Hilfsmittel erhalten. Diese Erlaubnis wird in Betracht gezogen, um zwei Hauptgründe zu erfüllen: Erstens, um eine störungsarme Bejagung zu gewährleisten, insbesondere in und um sensible Schutzgebiete herum. Zweitens, um eine effiziente Bejagung des weiblichen Rotwilds in den wichtigsten Rotwildrevieren zu ermöglichen, um anspruchsvolle, aber notwendige Reduktionsziele zu erreichen. Allerdings können keine allgemeinen Genehmigungen für alle Jägerinnen und Jäger erteilt werden. Stattdessen können individuelle Ausnahmegenehmigungen an Personen vergeben werden, sofern sie dazu beitragen können und den Wunsch haben, die oben genannten Ziele zu erreichen.
Wie sieht die allgemeine Gesetzeslage aus?
Schalldämpfer werden als Waffenzubehör betrachtet und sind gemäss entsprechenden Bestimmungen im Waffengesetz (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a des Waffengesetzes) im gleichen Abschnitt wie die Regelungen für Granatwerfer aufgeführt, die als Zusatz zu einer Feuerwaffe entwickelt wurden (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c des Waffengesetzes). Dies bedeutet, dass Schalldämpfer grundsätzlich verboten sind, es sei denn, es liegt eine Ausnahmebewilligung vor (Artikel 5 Absatz 4 und 28b des Waffengesetzes).
Wie kommt man zu einer Bewilligung?
1. Der Interessent füllt das Antragsformular für die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung aus. Das Formular steht auf der Website der Jagdverwaltung des jeweiligen Kantons zur Verfügung.
2. Der Interessent reicht das Formular bei der jeweiligen Jagdbehörde ein.
3. Die jeweilige Jagdbehörde stellt dem Antragsteller nach Prüfung die Ausnahmebewilligung aus.
4. Der Antragsteller beantragt beim Fachbereich Waffen & Sprengstoffe der kantonalen Polizei eine waffenrechtliche Ausnahmebewilligung. Dem Antrag müssen unter anderem die jagdrechtliche Ausnahmebewilligung (als anerkennenswerter Grund) sowie ein Strafregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist, beigefügt werden.
5. Mit der waffenrechtlichen Ausnahmebewilligung kann der Antragsteller einen Schalldämpfer erwerben. Mit der jagdrechtlichen Ausnahmebewilligung darf er diesen Schalldämpfer im Revier einsetzten, welche die Bewilligung abdeckt.
6. Der Interessent kauft bei uns das entsprechende Produkt und erhält diese nach Überreichung der Dokumente (Ausnahmegenehmigung).
7. Der Kauf des Schalldämpfers oder das Zielgerät werden über das E-police an die bestehende Behörde gemeldet und die Serien-Nr. des Produktes auf den neuen Halter registriert.
Welches Bundesgesetz regelt die Verwendung und den Besitz von Waffenzubehör? https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de
Allgemeine Gesuche und Formulare
Bitte beachten Sie, dass es kantonale unterschiede gibt. Kontaktieren Sie dazu das kantonale Waffenbüro oder die Jagd und Fischereiverwaltung. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html
Disclaimer
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Website nur informativer Natur sind. Änderungen sind vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet sich eigenständig bei den verantwortlichen Behörden zu informieren.
Das sagen unsere Kunden:
Das erste Wärmebildzielgerät mit 1280x1020px Sensor
Aufgebaut auf dem Design des Tube TH50 V2 bietet das TUBE TS60 eine neue Welt der Wärmebildtechnik - HD-Auflösung auf höchstem Niveau
Teilen und weitersagen
Technische Daten
Hersteller/Marke
Kameratyp/Name
Detektorauflösung
Pixelgrösse
NETD/mK
Frame Rate/Hz
Objektiv
Sichtfeld ohne digital Zoom
Vergrösserung
Sehfeld in 100m
Bildschirmart
Bildschirmauflösung
WLAN und App
Akkulaufzeit
Gewicht
Grösse
Reichweite Identifikation
Reichweite Erkennung
Reichweite Detektion
LIeferumfang Tube TS60
1xTragetasche
1xUSB Typ-C-Kabel
1xUSB-Netzadapter
2x18650er Batterien
1xAufladegerät
1xUmhängeband
1xObjektivtuch
1xBenutzerhandbuch
1xTragetasche
1xUSB Typ-C-Kabel
1xUSB-Netzadapter
2x18650er Batterien
1xAufladegerät
1xUmhängeband
1xObjektivtuch
1xBenutzerhandbuch
Das Tube TS60 von InfiRay ist das richtige Zielgerät, wenn Sie:
- das momentan stärkste ZF auf dem Markt nutzen möchten
- auch bei 8x Zoom noch ein feines Bild brauchen
- den grossen runden Bildschirm nutzen möchten
- auf grosse und kurze Distanzen schiessen
- lange draussen sind und die Akkudauer von 9 Stunden mögen
60mm mit 1280x1020px Sensor
TS60 Tube: Hohe Empfindlichkeit
Integrierte und wechselbare Batterien
optionaler LRF für das Tube TS60 verfügbar
Das Tube TS60 von InfiRay ist das richtige Zielgerät, wenn Sie:
- das momentan stärkste ZF auf dem Markt nutzen möchten
- auch bei 8x Zoom noch ein feines Bild brauchen
- den grossen runden Bildschirm nutzen möchten
- auf grosse und kurze Distanzen schiessen
- lange draussen sind und die Akkudauer von 9 Stunden mögen
60mm mit 1280x1020px Sensor
TS60 Tube: Hohe Empfindlichkeit
Integrierte und wechselbare Batterien
optionaler LRF für das Tube TS60 verfügbar
INNOVATIVE WÄRMEBILDZIELTECHNIK / BERATUNG UND SUPPORT PER TELEFON / 3 JAHRE HERSTELLERGARANTIE / IN DER PRAXIS GETESTET / SCHNELLER SERVICE UND WARTUNG / GROSSES FACHHANDELNETZ /
Fachhändler
Vor dem Kauf das Produkt testen? Viele unserer Fachhändler haben Geräte vor Ort. Wenn nicht, senden wir sie gerne zur Ansicht ins Fachgeschäft – rufen Sie uns am besten dazu an: 052 640 01 01.
Eulenauge.ch
eulenauge.ch
Eulenauge.ch
eulenauge.ch
SCV SA
scv-sa.ch
SCV SA
scv-sa.ch
VSH Schiess- und Ausbildung-Zentrum AG
schiesscenter.ch
VSH Schiess- und Ausbildung-Zentrum AG
schiesscenter.ch
Büchel Waffen
buechelwaffen.ch
Büchel Waffen
buechelwaffen.ch
Maison du Chasseur
chassenature.ch
Maison du Chasseur
chassenature.ch
Birkenast Natur GmbH
birkenast.ch
Birkenast Natur GmbH
birkenast.ch